Aktuelles zum Thema Corona:
Impfung
Die Impfungen in der Praxis haben begonnen und nehmen langsam an Fahrt auf. Mehr zum Thema finden sie hier.
Symptome
Immer wieder sehe ich in der Praxis Patienten mit Erkältungssymptomen, die der festen Überzeugung sind, es könne sich
nicht um Corona handeln, weil sie zum Beispiel kein Fieber haben oder keinen Husten oder ihren Geschmackssinn nicht
verloren haben. Leider lässt sich eine Infektion mit dem Coronavirus nicht ganz so einfach ausschließen. Das Spektrum der
Symptome bei einer COVID-19 Erkrankung ist sehr breit. Einige Patienten haben nur etwas Schnupfen oder Halsschmerzen,
andere haben das typische Vollbild mit Husten, Fieber und Geschmacksverlust. Allein durch das Fehlen bestimmter
Symptome lässt sich eine Coronainfektion nicht sicher ausschließen. Falls Sie also Symptome habe, die Sie an einen grippalen
Infekt erinnern, machen Sie bitte einen Termin für einen Coronatest aus. Sie tragen so dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu
verhindern!
Positver Test, was nun?
Wenn bei Ihnen das Testergebnis positiv ausfällt und somit eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt ist, ist das wichtigste,
den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden, um diese nicht auch anzustecken. Eine spezielle Therapie ist glücklicherweise
im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Erkrankung verläuft meist wie ein grippaler Infekt. Insbesondere bei jüngeren Patienten
sind schwere Verläufe, die eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machen würden, äußerst selten.
In den nächsten Tagen wird sich dann das Gesundheitsamt bei Ihnen melden. Leider dauert dies wegen der Überlastung der
Ämter manchmal recht lang - mitunter auch ein bis zwei Wochen. Das Gesundheitsamt wird Sie nach Kontaktpersonen
befragen, um möglichst einer weiteren Ausbreitung des Virus durch diese Personen zuvorzukommen. Außerdem wird das
Gesundheitsamt Ihnen mitteilen, wie lange Sie in Quarantäne bleiben müssen. Quarantäne heíßt dabei tatsächlich, dass Sie
Ihre Wohnung nur in Notfällen verlassen dürfen. Sollten sie bei Ablauf der Quarantäne immer noch Symptome der
Erkrankung haben, wird die Quarantäne solange verlängert, bis Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Das
Gesundheitsamt wird sich vor Ablauf der Quarantäne diesbezüglich in Verbindung setzen.
Trotz der Quarantäne brauchen Sie für Ihren Arbeitgeber einen Krankmeldung vom Arzt. Hierfür rufen Sie bitte in der Praxis
an. Die Krankmeldung kann in diesem Fall telefonische ausgestellt und Ihnen zugeschickt werden.
Dr. M. Liebau
Hausarzt am Goetheplatz